§1 Pro Turnier darf ein Reiter mit beliebig vielen Pferden starten §2 Pro Prüfung sind nur 5 Pferde pro Reiter erlaubt. Dies zählt auch bei virtuellen Reitern. Also darf man als reale Person nur 5 Pferde nennen und sich nicht noch x virtuelle Reiter erfinden um diese zusätzlich zu nennen. §3 Ab 15 Teilnehmern wird in Abteilungen gegliedert §4 Es müssen 5 Teilnehmer vorhanden sein, ansonsten wird mit Phantomreitern aufgefüllt §5 Nennschluss ist einen Tag vor dem Turnier